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OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 297 StPO, § 473 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Kostentragungspflicht des Strafverteidigers bei Berufungseinlegung gegen den Willen des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 06.03.2017 - 7 Ns 220 Js 28513/16
- OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 145 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 16.05.2012 - 3 Ws 52/12
Verteidigerhaftung bei fehlender Ermächtigung zur Rechtsmitteleinlegung
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17
Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris). - OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe; …
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17
Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris). - OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 1 Ss 113/94
Rechtmäßigkeit einer Geldbuße wegen leichtfertiger Mietpreisüberhöhung
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17
Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris).
- OLG Frankfurt, 11.06.1991 - 2 Ws 79/91
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17
Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris). - OLG München, 29.04.1983 - 2 Ws 440/83
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17
Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris). - OLG Jena, 25.01.2006 - 1 Ws 16/06
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17
Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris).